Grundlage dieser Berechnung ist die derzeit veröffentlichte Vorgabe des Mindestabstandes von 1,5 Metern in alle Richtung von Person zu Person (ca. 2,25 m² pro Person). Der Personenzahl gilt für einen Aufbau in Stuhlreihen, die Zahlen sind bei Aufbauten mit Tischen geringer und abhängig vom jeweiligen Aufbau. Das Foyer bleibt bei Veranstaltungen vorerst gesperrt.
Dieser Wert kann sich mit neueren Verordnungen verändern. Dadurch würde sich auch die Anzahl der möglichen Personengrenze des jeweiligen Raumes verändern.